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Recht & Sicherheit · 10 Min. Lesezeit

IPTV Strafe: Was droht, wenn man bei illegalem IPTV erwischt wird?

Was droht bei illegalem IPTV? Strafrahmen nach Urheberrecht, zivilrechtliche Folgen wie Abmahnungen, das EuGH-Urteil zu Nutzern, wie Nutzer überhaupt „erwischt“ werden und was Sie jetzt tun sollten.

Veröffentlicht am

Illustration: Strafrahmen für illegales IPTV nach Urheberrecht für Anbieter und mögliche Folgen für Nutzer

Kurz gesagt

Wer illegales IPTV anbietet, riskiert nach § 106 UrhG bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln nach § 108a UrhG bis zu fünf Jahre. Nutzer können seit dem EuGH-Urteil von 2017 (C-527/15) eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn sie offensichtlich illegale Streams abrufen; neben strafrechtlichen sind vor allem zivilrechtliche Folgen wie Abmahnung und Schadensersatz möglich. Die Verfolgung richtet sich in der Praxis vor allem gegen Anbieter. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Wer nach „IPTV Strafe“ oder „IPTV illegal erwischt“ sucht, hat meist eine konkrete Sorge: Was passiert, wenn man ein illegales Angebot nutzt oder genutzt hat? Dieser Ratgeber erklärt sachlich, welche Strafen das Gesetz vorsieht, worin sich die Lage von Anbietern und Nutzern unterscheidet, wie Nutzer überhaupt ins Visier geraten und was Sie jetzt tun können. Er ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Überblick: wer was riskiert

Mögliche Folgen bei illegalem IPTV
WerStrafrechtlichZivilrechtlich
Betreiber eines illegalen DienstesBis zu 5 Jahre bei Gewerbsmäßigkeit (§ 108a UrhG)Unterlassung, Schadensersatz
Weiterverkäufer, „Reseller“Bis zu 3 bzw. 5 Jahre (§§ 106, 108a UrhG)Unterlassung, Schadensersatz
Nutzer offensichtlich illegaler StreamsMöglich nach § 106 UrhG, in der Praxis seltenAbmahnung, Schadensersatz möglich
Schaubild der möglichen Folgen: Betreiber bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, Verkäufer bis zu drei Jahre, Nutzer mögliche Abmahnung und Schadensersatz
Vereinfachte Übersicht; keine Rechtsberatung.

Strafen für Anbieter und Verkäufer

Nach § 106 UrhG wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer gewerbsmäßig handelt, also mit Gewinnabsicht und auf Dauer, riskiert nach § 108a UrhG Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; schon der Versuch ist strafbar. Betreiber und Verkäufer illegaler IPTV-Dienste sind deshalb das Hauptziel von Ermittlungen. Hinzu kommen häufig weitere Vorwürfe, etwa Betrug gegenüber Kunden, und erhebliche Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.

Was Nutzern droht

Lange galt Streaming als rechtlich sicherer als Herunterladen. Das hat sich mit dem Urteil des EuGH vom 26. April 2017 (C-527/15, „Filmspeler“) geändert: Die vorübergehenden Kopien beim Abruf von Inhalten aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen fallen nicht unter die Ausnahme für flüchtige Vervielfältigungen. Wer weiß oder wissen muss, dass ein Stream illegal ist, kann damit eine Urheberrechtsverletzung begehen.

„Offensichtlich“ ist dabei der Knackpunkt. Ein Angebot mit allen Sky- und Bundesliga-Sendern für fünf Euro im Monat, ohne Impressum und bezahlt per Gutscheinkarte, wird man kaum als legal verstehen können. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der Ratgeber Ist IPTV legal?.

Abmahnung und Schadensersatz

Neben dem Strafrecht können Rechteinhaber zivilrechtlich vorgehen: Nach § 97 UrhG können sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Das geschieht typischerweise über eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung und einer Kostenforderung. Für Nutzer ist dieser zivilrechtliche Weg in der Regel das größere praktische Risiko als ein Strafverfahren. Wie hoch Forderungen ausfallen, hängt vom Einzelfall ab; pauschale Beträge aus dem Internet sind wenig aussagekräftig.

Strafverfahren und Abmahnung: der Unterschied

Ein Strafverfahren führt der Staat: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, am Ende kann eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine Verurteilung stehen. Eine Abmahnung kommt dagegen von einem Rechteinhaber oder dessen Anwälten. Sie fordert, das Verhalten zu unterlassen, und verlangt meist Kosten und Schadensersatz. Beides kann unabhängig voneinander oder nacheinander passieren. Wer eine Abmahnung erhält, ist also nicht automatisch vorbestraft, sollte sie aber ernst nehmen.

Strafantrag und öffentliches Interesse

Urheberrechtsdelikte nach §§ 106 bis 108 UrhG werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält ein Einschreiten wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten (§ 109 UrhG). Das erklärt, warum sich Verfahren bislang vor allem gegen Betreiber großer Dienste richten, bei denen Rechteinhaber Anträge stellen und ein öffentliches Interesse naheliegt. Eine Garantie, als Nutzer unbehelligt zu bleiben, ist das nicht.

Wie werden Nutzer „erwischt“?

  • Über Ermittlungen gegen Anbieter: Bei Durchsuchungen und Serverbeschlagnahmen können Kundenlisten, Zahlungsdaten und Kommunikation sichergestellt werden.
  • Über Zahlungswege: Überweisungen, PayPal-Zahlungen oder Kartenzahlungen hinterlassen Spuren.
  • Über Verbindungsdaten: IP-Adressen können unter bestimmten Voraussetzungen einem Anschluss zugeordnet werden.

Ein VPN schützt nicht vor der Rechtslage

Ein VPN verschleiert die Verbindung, ändert aber nichts daran, ob das Abrufen eines Streams erlaubt ist. Zahlungsdaten bei einem illegalen Anbieter bleiben ohnehin bestehen.

Häufige Mythen

  • „Streamen ist nie strafbar, nur Herunterladen.“ Seit dem EuGH-Urteil von 2017 gilt das so nicht mehr für offensichtlich illegale Quellen.
  • „Wer bezahlt, ist auf der sicheren Seite.“ Zahlung an einen illegalen Anbieter macht dessen Angebot nicht legal.
  • „Mit VPN kann nichts passieren.“ Zahlungsdaten und Kundenlisten beim Anbieter bleiben bestehen.
  • „Die verfolgen nur die Großen.“ Das ist bislang der Schwerpunkt, aber keine rechtliche Garantie.

Post bekommen: was tun?

  1. Ruhe bewahren und Fristen notieren. Fristen nicht verstreichen lassen.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen. Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als nötig.
  3. Echtheit prüfen. Es gibt auch gefälschte „Abmahnungen“ per E-Mail mit Zahlungsaufforderung.
  4. Fachanwalt einschalten. Eine im Urheberrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt kann die Forderung prüfen.
  5. Bei Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen.

Gefälschte Abmahnungen erkennen

Betrüger nutzen die Angst vor Strafen und verschicken gefälschte „Abmahnungen“ per E-Mail, oft mit Zahlungsaufforderung und einem Anhang oder Link. Echte Abmahnungen kommen in der Regel per Post von einer real existierenden Kanzlei, nennen konkret den vorgeworfenen Vorgang und enthalten eine Unterlassungserklärung. Öffnen Sie keine Anhänge unbekannter Absender, zahlen Sie nicht über Links in E-Mails und prüfen Sie die Kanzlei, etwa über das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammern.

„Gecrackte“ Geräte und vorinstallierte Apps

Wer einen „voll geladenen“ Fire TV Stick oder eine Box mit vorinstallierten Senderpaketen gekauft hat, nutzt in aller Regel ebenfalls illegale Streams. Das EuGH-Urteil von 2017 betraf genau so ein Gerät. Setzen Sie solche Geräte auf Werkseinstellungen zurück und nutzen Sie sie anschließend nur noch mit Apps aus offiziellen Stores.

Aussteigen: was Sie jetzt tun sollten

  1. Die Nutzung des Angebots beenden und inoffizielle Apps deinstallieren.
  2. Wiederkehrende Zahlungen kündigen und Kontoauszüge prüfen.
  3. Passwörter ändern, die Sie bei dem Anbieter verwendet haben.
  4. „Gecrackte“ Geräte auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
  5. Auf ein legales Angebot umsteigen; einige sind sogar kostenlos.

Bewahren Sie Belege über die Kündigung und eventuelle Kommunikation mit dem Anbieter auf. Falls später doch Post kommt, helfen diese Unterlagen bei der Einschätzung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Löschen Sie nichts in Panik, was später zur Klärung wichtig sein könnte.

Wenn andere im Haushalt streamen

Häufig nutzt nicht der Anschlussinhaber selbst ein illegales Angebot, sondern ein Familienmitglied oder Mitbewohner. Wie die Verantwortung dann verteilt ist, hängt vom Einzelfall ab und ist rechtlich kompliziert. Sprechen Sie im Haushalt offen darüber, welche Angebote genutzt werden, und lassen Sie sich bei Post zu einem solchen Fall unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Wo Sie Hilfe bekommen

Erste Orientierung bieten die Verbraucherzentralen, die auch zu Abmahnungen beraten. Für eine verbindliche Einschätzung ist eine im Urheberrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt die richtige Adresse. Viele Kanzleien bieten eine erste Einschätzung zu überschaubaren Kosten an; eine Rechtsschutzversicherung deckt Urheberrechtsfälle oft nicht ab, prüfen Sie Ihre Bedingungen.

Legal fernsehen über das Internet geht in Deutschland problemlos: kostenlos über die Mediatheken von ARD und ZDF oder werbefinanzierte Dienste, gegen Gebühr über waipu.tv, Zattoo, MagentaTV, Sky oder DAZN. Welche Wege es kostenlos gibt, zeigt der Ratgeber IPTV kostenlos; für Sky und Bundesliga gibt es eigene Ratgeber zu Sky über IPTV und Bundesliga per IPTV.

Fazit

Für Betreiber und Verkäufer illegaler IPTV-Dienste sieht das Urheberrecht Freiheitsstrafen von bis zu drei, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu fünf Jahren vor. Nutzer offensichtlich illegaler Streams können seit dem EuGH-Urteil von 2017 ebenfalls rechtswidrig handeln; für sie sind zivilrechtliche Forderungen das größere praktische Risiko, auch wenn die Verfolgung bislang vor allem Anbieter trifft. Wer ein solches Angebot nutzt, sollte aussteigen, Zahlungen beenden und bei Post rechtlichen Rat einholen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. § 106 UrhG – Unerlaubte Verwertung
  2. § 108a UrhG – Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
  3. § 109 UrhG – Strafantrag
  4. § 97 UrhG – Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
  5. EuGH – Rechtssache C-527/15 (Filmspeler)

Häufige Fragen

Kann man wegen illegalem IPTV ins Gefängnis kommen?

Das Urheberrechtsgesetz sieht Freiheitsstrafen vor: bis zu drei Jahre nach § 106 UrhG, bis zu fünf Jahre bei gewerbsmäßigem Handeln nach § 108a UrhG. Freiheitsstrafen treffen in der Praxis vor allem Betreiber und gewerbliche Verkäufer.

Wie hoch ist die Strafe für Nutzer von illegalem IPTV?

Eine feste Summe gibt es nicht. Möglich sind strafrechtliche Verfahren und zivilrechtliche Forderungen wie Abmahnkosten und Schadensersatz. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wie wird man bei illegalem IPTV erwischt?

Meist über Ermittlungen gegen Anbieter: Dabei können Kunden- und Zahlungsdaten sichergestellt werden. Zudem lassen sich IP-Adressen und Zahlungswege unter Umständen zurückverfolgen.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung bekomme?

Fristen ernst nehmen, nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen und eine im Urheberrecht erfahrene Anwältin oder einen Anwalt einschalten.

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